Allgemeine Gschäftsbedingungen

AGBs

Veranstalter / Leistungsträger der jeweils angebotenen Leistungen:

Portugal

Mellowmove LDA, Rua Principal 4, Casais de São Lourenço, 2640-206 Encarnação-Mafra, Portugal, No. De Contribuinte: 509063489

Fuerteventura

Ineika Funcenter – Siegfried Opitz, Calle Bahia 2,  35660 Corralejo, Fuerteventura, Espana

Brasilien

Busca Vida Agencia de Viagem e Turismo Ltda – Beto Dias, BA099 KM08, Cond. Busca Vida 42C, Abrantes Bahia, Brasil

1. Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Mellowmove Austria – Gregor Praher, Josef Boeck Straße 2/7/1, 3390 Melk, Österreich – nachfolgend auch “Mellowmove” genannt – und dem Kunden – in Bezug auf den zustande gekommenen Reisevermittlungsvertrag. Mellowmove Austria ist kein Reiseveranstalter, sondern Reisevermittler. 

2. Abschluß eines Reisevertrages

Mit dem Absenden der Buchungsanfrage im Online-Formular der Webseite(nur nach Akzeptieren der AGBs möglich) bietet der Teilnehmer (Anmelder) Mellowmove (in den AGBs stellvertretend für den jeweiligen Veranstalter/Leitungsträger des gebuchten Angebotes – siehe oben) den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch Mellowmove zustande. Die Bestätigung bedarf keiner bestimmten Form. Sofort nach Bestätigung durch die Leistungsträger gegenüber Mellowmove wird Mellowmove dem Anmelder die Reisebestätigung via E-Mail zusenden. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Mellowmove vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklärt.

3. Zahlungsmodalitäten

Nachdem deine Buchungsanfrage bei uns eingegangen ist und wir deinen gewünschten Zeitraum auf Verfügbarkeit geprüft haben, erhältst du einen Link zur Online-Zahlung deines gebuchten Aufenthaltes. Du hast die Möglichkeit mit verschiednen Kreditkarten, Apple Pay ud Google Pay sowie Sofort-Überweisung zu bezahlen. Sobald unser System den Eingang deiner Zahlung registriert hat, senden wir dir eine E-Mail zu, in der wir deine fixe Buchung bestätigen. Weiters erhältst du einen Link zu unserem Gästeportal, wo du jederzeit die Details und den Status deiner Buchung einsehen kannst.

4. Leistungen

Es gelten die Leistungsbeschreibungen auf unserer Website mellowmove.com sowie die darauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Mellowmove behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß Änderungen vorzunehmen. Über solche Änderungen wird der Reisende vor Buchung informiert. Angebote, bei denen Mellowmove lediglich die Reiseleistung eines Fremdanbieters vermittelt, werden in der Leistungsbeschreibung kenntlich gemacht. Die Ausrüstung für die Teilnahme an Kursen wird den Teilnehmern kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Verlust oder grob fahrlässiger Behandlung haftet der Teilnehmer für ihren Zeitwert oder gleichwertigen Ersatz. An- und Abreise sind von den Reiseteilnehmern selbständig in eigener Verantwortung zu organisieren und gehören nicht zur Leistung von Mellowmove. Auf der Webseite ersichtliche Angebote von Drittanbietern wie Flugsuche, Mietwagensuche oder Reiseversicherungen sind keine Produkte von Mellowmove und verstehen sich als Empfehlung / Verlinkung.

5. Leistungsänderungen und Preiserhöhungen

Abweichungen oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und nicht von Mellowmove wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen für den Kunden nicht unzumutbar oder vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Mellowmove ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen möglichst unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Mellowmove den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.

6. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Mellowmove. Der Kunde muß den Rücktritt schriftlich oder fernschriftlich erklären. Die Abmeldung wird wirksam ab dem Tag, an dem sie beim Mellowmove eintrifft. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Mellowmove Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Mellowmove kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren: bis 40 Tage vor Anreise 50,- EUR, 39 bis 14 Tage vor Anreise 30% des Reisepreises, 13 bis 8 Tage vor Anreise 80% des Reisepreises, ab dem 7. Tag vor Anreise werden 100% des Reisepreises fällig. Umbuchungswünsche des Kunden werden, sofern möglich, berücksichtigt und mit 30,- EUR berechnet. wie ein kostenpflichtiger Rücktritt vom Reisevertrag mit gleichzeitiger Neuanmeldung behandelt. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter die Rechte und Pflichten aus seinem Reisevertag eintritt. Mellowmove kann dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen. Für Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR erhoben, ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der eintretende Dritte und der Reisende Mellowmove gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 

Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, die vom Kunden, auch durch vorzeitige Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommen werden kann, ist der Reiseveranstalter grundsätzlich nicht zur Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises oder eines Teiles davon  verpflichtet.

7. Rücktritt und Kündigung durch Mellowmove

Mellowmove kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Mellowmove oder deren Vertreter nachhaltig stört (z. B. Den Anweisungen der Kursleiter / Surflehrer nicht Folge leistet) oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Mellowmove, so bleibt der Anspruch auf den Reisepreis erhalten. Mellowmove muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt worden sind, einschließlich der von Leistungsträgern gutgebrachten Erträge. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Mellowmove verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Mellowmove den Kunden davon zu unterrichten.

8. Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß durch nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Mellowmove als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Mellowmove für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. 

9. Haftung des Reiseveranstalters

Mellowmove haftet als Reiseveranstalter/Vermittler im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung in Prospekten, sofern nicht vor Vertragsabschluß eine Änderung erklärt worden ist, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Mellowmove haftet als Reiseveranstalter/Vermittler für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so vermittelt Mellowmove lediglich Fremdleistungen. Mellowmove haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

10. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

11. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von Mellowmove für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Für alle gegen Mellowmove gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Mellowmove bei Sachschäden bis EUR 2.000,00. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Mellowmove haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen Mellowmove ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchem beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Da Mellowmove in den meisten Gebieten keine örtliche Reiseleitung oder Agenten hat, sind die Leistungsstörungen dem Veranstalter/Vermittler Mellowmove sofort fernmündlich oder fernschriftlich mitzuteilen. Leistungsstörungen im Verantwortungsbereiches eines Hotels sind zuerst der Hotelleitung anzumelden und falls das Hotel die Abhilfe verweigert oder nicht erbringt, dann sofort an Mellowmove fernmündlich oder fernschriftlich mitzuteilen.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Mellowmove die Ansprüche zurückweist. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.

14. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Versicherungen

Mellowmove wird den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation von Mellowmove bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann Mellowmove den Reisenden mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Mellowmove empfiehlt dringend den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reiseunfall-, und Auslandskrankenversicherungen. Informationen über diese Versicherungen erhält der Kunde auf Wunsch.

15. Nebenabreden, Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art (auch die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst), sind nur dann wirksam wenn sie schriftlich von Mellowmove bestätigt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Vermittelte Fremdleistungen

Leistungen anderer Veranstalter, die in der Leistungsbeschreibung entsprechend kenntlich gemacht sind, vermittelt Mellowmove lediglich mit der Folge, dass die Reise- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Fremdveranstalters Anwendung finden. Mellowmove haftet nicht für die Erbringung der Leistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen dieser Fremdveranstalter, auf die der Kunde ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

17. Risikohinweis und Haftungsausschluss für Wellenreitkurse

Der Teilnehmer erklärt, dass ihm bewusst ist, dass Wellenreiten eine Sportart ist, die durch seine Dynamik und die Wellenenergie des Ozeans ein adäquates Verletzungsrisiko mit sich bringt. Weiters erklärt der Teilnehmer hiermit diese Risiken in Kauf zu nehmen am Surfkurs auf eigene Gefahr teilzunehmen und von Schadensersatzforderungen im Fall einer Verletzung abzusehen. Zur Reduktion sämtlicher Risiken wird vereinbart , dass der Teilnehmer den Anweisungen der Surflehrer bedingungslos und unmittelbar Folge zu leisten hat. Nichtbeachtung und riskantes Verhalten kann den Ausschluss aus dem Kurs zur Folge haben.

Der Teilnehmer bestätigt, alle gesundheitlichen Voraussetzungen zu erfüllen, um Sport im Ozean zu betreiben und kann mindestens 15 Minuten im offenen Meer schwimmen. Etwaige gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder chronische Krankheiten (z.B. Asthma) sind einem Surflehrer vor Unterzeichnung des Haftungsauschlusses mitzuteilen. Die Bekanntgabe ist verpflichtend und muss vorab erfolgen. Der Teilnehmer nimmt weiters an allen Transportangeboten in Rahmen des gebuchten Aufenthaltes freiwillig und auf eigene Gefahr teil.

18. Foto- und Videoaufnahmen

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden zu sein, dass er auf während seines Aufenthalts angefertigten Foto- oder Videoaufnahmen erkennbar sein kann und diese zu Marketingzwecken von Mellowmove in gedruckter oder digitaler Form publiziert werden können. Das Einverständnis hierzu kann vom Teilnehmer widerrufen werden und ist vor dem Antritt des Aufenthaltes bekannt zu geben. Aus einem nachträglich eingegangen Widerruf können keine Ansprüche auf einen etwaigen Schadensersatz abgeleitet werden.

19. Gerichtsstand

Für Klagen gegen oder durch Mellowmove Austria – Gregor Praher gilt St. Pölten, Östereich als Gerichtsstand vereinbart. Für Klagen gegen oder durch die Mellowmove LDA gilt Lissabon, Portugal als Gerichtsstand vereinbart.

Stand: Januar 2024

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